Was sollte man tun, wenn das Auto gestohlen wurde?
Dojcz.land • 15 września 2022
Nach Statistiken werden rund 15 000 Autos jährlich in Deutschland geklaut. Durchschnittlich kommt es also zu mehr als 40 Diebstählen pro Tag! Nur diese Autofahrer, die eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben, können dafür zählen, dass der Schaden gezahlt wird.
Was sollte man tun, wenn das Auto weg ist?
Vor allem sollten Sie alle Personen, die einen Schlüssel zum Fahrzeug haben, danach fragen, ob sie mit dem Auto unterwegs sind. Wenn das Auto tatsächlich gestohlen wurde, sollten Sie die Polizei sofort anrufen. Die Polizei kann natürlich überprüfen, ob das Auto vielleicht abgeschleppt wurde. Ist das nicht der Fall? Sie müssen also eine Strafanzeige an der nächsten Polizeidienststelle stellen. Gleich danach sollten Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle stilllegen. Innerhalb einer Woche sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung über den Diebstahl informieren. Wichtig: Sie sollten der Kfz-Versicherung den Diebstahl melden, egal, ob Sie eine Kaskoversicherung oder nur die Haftpflicht haben. Bei einem finanzierten Auto sollten Sie ferner die Leasinggesellschaft bzw. Bank informieren.
Welche Kfz-Versicherung zahlt den Schaden?
Es ist zu betonen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden bei dem Diebstahl nicht zahlt. Ein geklautes Fahrzeug kann nur von der Kasko-Versicherung
ersetzt werden. An dieser Stelle ist es zu betonen, dass eine Teilkaskoversicherung ausreichend ist.
Damit der Schaden durch Ihre Kfz-Versicherung reguliert werden kann, sollten Sie folgende Dokumente übergeben:
- die Bestätigung der Stilllegung;
- die Zulassungsbescheinigung;
- ein Protokoll der Strafanzeige.
Wichtig: wenn das geklaute Auto innerhalb von 30 Tagen nach dem gemeldeten Diebstahl wieder auftaucht, muss es der Versicherte zurück nehmen.
Erst nach einem Monat bezahlt die Kfz-Versicherung
den Schaden. Es ist zu betonen, dass es sich dabei nur um den Wiederbeschaffungswert handelt. Dieser Betrag ermöglicht dem Versicherungsnehmer den Kauf eines vergleichbaren Autos. Man muss sich dessen bewusst sein, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung dabei abgezogen wird. Anders sieht die Situation aus, wenn der Autobesitzer eine Kaskoversicherung mit einer Neuwertentschädigungs-Klausel abgeschlossen hat. In diesem Falle wird der volle Kaufpreis unter Umständen von der Kfz-Versicherung erstattet.
Manchmal werden nur Autoteile geklaut
Und was sollte man tun, wenn nur die Räder oder das Radio geklaut werden? Diese Frage stellen sich sehr viele Autofahrer. Auch in diesem Falle sollten Sie den Diebstahl zuerst der Polizei und danach der Kfz-Versicherung melden. Die Teilkasko zahlt den Schaden. Allerdings kommt nur der Wiederbeschaffungswert in Frage. Diese Gegenstände, die sich im Wagen befunden haben, wie z.B. Laptops, Navigationsgeräte, Taschen etc., sind nicht mitversichert.
Wichtig: wenn Sie gerade nach einer Teilkaskoversicherung suchen, sollten Sie darauf achten, bis zu welcher Summe Autoteile versichert sind. Diese Summen sind je nach Versicherung
sehr unterschiedlich.
Grobe Fahrlässigkeit
Auch die Kaskoversicherung kann die Schadensregulierung verweigern, wenn der Autobesitzer grob fahrlässig gehandelt hat. Was bedeutet diese "grobe Fahrlässigkeit"? Leider verletzen die Autobesitzer manchmal ihre Sorgfaltspflicht auf eine wirklich grobe Weise. Manchmal ist dieses Verhalten ursächlich für den Diebstahl. Z.B. wenn der Autobesitzer die Schlüssel im Auto lässt
und sein Auto geklaut wird, sprechen wir in den meisten Fällen über die grobe Fahrlässigkeit.
Wird der Schadenfreiheitsrabatt reduziert?
Nein! Diese Tatsache lässt sich einfach erklären. Vergessen wir doch nicht, dass der Diebstahl im Rahmen der Teilkasko-Versicherung reguliert wird. Daher werden Schadensfreiheitsklassen nicht in Betracht gezogen. Der Schadenfreiheitsrabatt gilt doch nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Vollkaskoversicherung. In der Praxis bedeutet das, dass der Rabatt von einem durch den Diebstahl verursachten Schaden unberührt bleibt.
Statistiken zeigen, dass gestohlene Autos relativ selten wieder auftauchen. Leider werden auch die Täter selten gefasst. Bei Autodiebstählen in Deutschland liegt die Aufklärungsquote zurzeit unter 30%. Wenn der Dieb durch die Polizei gefasst wird, kann die Kfz-Versicherung, die den Schaden übernimmt, den Dieb belangen. Selbstverständlich hat der ursprüngliche Autobesitzer, der schon den Wiederbeschaffungswert des Autos bekommen hat, keine Ansprüche mehr. Diese Autofahrer, die keine Teilkasko-Versicherung haben, können den Dieb zivilrechtlich belangen.
Anzeige:
Anzeige:
Największy dostawca w Niemczech
www.dojcz.land
ZADBAJ O NISKIE RACHUNKI ZA ENERGIĘ ELEKTRYCZNĄ W NIEMCZECH - PORÓWNAJ OFERTY ONLINE
www.dojcz.land
ZDOBĄDŹ SIĘ NA ODWAGĘ I SPRAWDŹ JAKIE CENY ZA GAZ OFERUJE KONKURENCJA W NIEMCZECH