Ein Verkehrsunfall im Ausland. Was sollte man tun?
Dojcz.land • 17 października 2022
Es ist nicht zu leugnen, dass ein Unfall im Urlaub ein großes Problem ist. Wenn ein Unfall plötzlich passiert, wissen die meisten Autofahrer einfach nicht, was sie tun müssen. In unserem Beitrag möchten wir die Frage beantworten, was zu beachten ist und wie man reagieren sollte, wenn es schon zu einem Verkehrsunfall im Ausland kommt.
Die richtige Kfz-Versicherung ist sehr wichtig
Nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in fast allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung wird Ihr Auto nicht zugelassen. Man muss sich aber dessen bewusst sein, dass die Deckungssummen im Ausland (jenseits von der Europäischen Union und der Schweiz) in den meisten Fällen bedeutend niedriger als in der BRD sind. Viele Autofahrer, die einen Urlaub im Ausland planen, sollten sich die Frage stellen, wie der Unterschied ausgeglichen werden kann. Sie können entweder die sogenannte Mallorca-Police abschließen oder eine höhere Deckungssumme bei der Mietwagenbuchung vereinbaren.
Schadenregulierungsbeauftragte im Ausland
Auch wenn es zu einem Unfall im Ausland kommt, kann man alle Formalitäten problemlos erledigen. Möchten Sie Ihren Schaden von der Versicherung des Unfallgegners regulieren lassen?
Kein Problem! Zuerst sollten Sie einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland kontaktieren. Er hilft Ihnen weiter.
Alle Versicherungsgesellschaften, die in der Europäischen Union agieren, haben in jedem Mitgliedsland ihre Vertreter, d.h. Schadenregulierungsbeauftragte. Es ist zu betonen, dass die Versicherer auf Ihren Wunsch einen niedergelassenen Vertreter in Deutschland benennen sollten. Das ist damit gleichgesetzt, dass Ihre Ansprüche gegen die ausländische Kfz-Versicherung auch in der BRD problemlos geltend gemacht werden können. Wenn Sie im Urlaub im Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls werden, können Sie sich erst nach dem Urlaub an den Vertreter der ausländischen Kfz-Versicherung in Deutschland wenden. Wichtig: der ausländische Versicherer wird aufgrund des Anspruchs des Verkehrsopfers so behandelt, als er für den Schaden selbst verantwortlich wäre.
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Wie kann Ihnen der Schadenregulierungsbeauftragte helfen?
Um den Schadenregulierungsbeauftragten zu finden, müssen Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen:
- unter der kostenfreien Rufnummer 0800/25 026 00 - aus Deutschland;
- unter der kostenpflichtigen Rufnummer +49 40/300 330 300 - aus dem Ausland
- per Internet.
Wie kann der Schadenregulierungsbeauftragte dem Geschädigten helfen? Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass der Vertreter der ausländischen Kfz-Versicherung Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden reguliert, wenn:
- es zu dem Verkehrsunfall in einem EU-Land gekommen ist, in dem der geschädigte Autofahrer keinen Wohnsitz hat;
- der angemeldete Schaden durch einen Wagen verursacht wurde, der in einem EU-Land versichert ist.
Der Vertreter der ausländischen Kfz-Versicherung trägt zuerst alle erdenklichen Informationen zusammen, die für die Regulierung des angemeldeten Schadens an Ihrem Auto notwendig sind. Wenn der Verkehrsunfall durch ein bei seiner Versicherungsgesellschaft versichertes Autos verursach wurde, muss der Schaden reguliert werden. Wichtig: wenn es zu einem Unfall außer der EU kommt, ist die Schadenregulierung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wird der Schaden nicht reguliert?
Was sollte man tun, wenn die Kfz-Versicherung
des Unfallgegners den angemeldeten Schaden innerhalb von drei Monaten nicht reguliert? Wie kann man reagieren, wenn der Schadenregulierungsbeauftragte nicht auf Ihr Schadenersatzbegehren eingeht? In beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe zu kontaktieren. Die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe kann Ihnen auch dann helfen, wenn das Fahrzeug des Unfallgegners bzw. der zuständige Versicherer nicht ermittelt wurde.
Ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland
Was sollte man tun, wenn ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland passiert? An wen sollte man sich in diesem Falle wenden? Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland spielt die Grüne Karte eine sehr wichtige Rolle. Sie sollten sich an das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) wenden. Das DBGK vermittelt nach Ihrer Anmeldung eine deutsche Kfz-Versicherung (es handelt sich natürlich um die Haftpflichtversicherung), die die Schadensregulierung in so einer Situation übernimmt. Vergessen Sie aber nicht, dass das Deutsche Büro Grüne Karte bei Unfällen im Ausland nicht zuständig ist.
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